Familienverfahren
Seit dem 01.09.2009 gibt es das große Familiengericht. Das Familiengericht ist seitdem zuständig für fast alle Streitigkeiten bzw. Verfahren, die weitestgehend mit der Ehe bzw. Familie im Zusammenhang stehen.
Insgesamt umfasst die Zuständigkeit im Wesentlichen folgende Bereiche:
Erreichbarkeit
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Informationen
Formulare zum Herunterladen
- Versorgungsausgleich
- Ausfüllanleitung Versorgungsausgleich
- Entgeldbescheinigung
- Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung
- Fragebogen für Anrechnungszeiten
- Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Erläuterung zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Prozesskostenhilfe
- weitere Formulare