Zwangsvollstreckung
Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts
Am Gries 21
85435 Erding (Hausanschrift)
Münchener Straße 27
85435 Erding (Postanschrift)
Telefon: 08122/400-193 / -358
Telefax: 09621/96241-0879
Achtung! Neue Faxnummer!
E-Mail: poststelle@ag-ed.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z.B. zuständig für die
- Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
- Gewährung von Vollstreckungs-/Räumungsschutz
- Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung
- Erlass von Durchsuchungsanordnungen
- Erlass von Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der Vermögenauskunft
- Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
- Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung
- Gewährung von Prozesskostenhilfe in Zwangsvollstreckungsverfahren
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof
Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern.
Link zum Zentralen Vollstreckungsgericht Hof
Wo und wie die Registrierung zur Einlieferung und Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und die Vermögensauskünfte erfolgt, entnehmen Sie bitte dem Wegweiser.
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis können weder telefonisch noch schriftlich erteilt werden. Diese erhalten Sie ausschließlich über eine Registrierung unter www.vollstreckungsportal.de.