Beratungshilfe
Rechtsauskünfte oder Rechtsberatung finden nicht statt. Mittellosen Parteien können Beratungsscheine zur Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erteilt werden.
Die Rechtsantragstelle des Gerichts nimmt nur Anträge entgegen und ist dabei behilflich, dass diese sachgerecht gestellt werden.
Erreichbarkeit
Zi. 19, Gebäude Geyersberger Straße 1
Telefon: +49(0)8551 / 970101
Telefax: +499621/962413926
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 11.30 Uhr und nach Terminsvereinbarung
Vorab-Check
Im Rahmen der Digitalen Rechtsantragsstelle steht Ihnen auf der Webseite https://service.justiz.de/beratungshilfe ein Vorab-Check zur Verfügung, mit dem Sie überprüfen können, ob die Inanspruchnahme von Beratungshilfe in Betracht kommt.Auf dieser Webseite haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag auf Beratungshilfe online auszufüllen.
Formulare
Sie können die Beratungshilfe auch über diesen Link beantragen und erhalten hierzu auch weitere Erklärungen und Ausfüllhinweise.
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_beratungshilfe/form_beratungshilfe_node.html