Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht befasst sich mit der Betreuung von Personen. Neben der tatsächlichen Pflege einer pflegebedürftigen Person muss auch ihre Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies geschieht mittels einer förmlichen Betreuung.
Voraussetzungen:
Eine volljährige Person leidet an einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen Behinderung und ist dauerhaft nicht in der Lage ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Außerdem existieren keine anderen Hilfemöglichkeiten wie eine Vollmacht.
Verschiedene Institutionen haben Vordrucke für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen entwickelt, so zum Beispiel Ärztekammern, Kirchenverbände und Vereine. Diese finden Sie im Internet. Beratung erteilen Rechtsanwälte und Notare.
Auch in den unten angegebenen Broschüren des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Staatsministerium für Justiz finden Sie ebenfalls geeignete Vordrucke.
Für Grundstückgeschäfte muss die Vorsorgevollmacht von einem Notar beurkundet worden sein.
Es empfielt sich, die Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen, damit sie zuverlässig gefunden wird.
Formulare
- Onlineformular Betreuungsanregung
- Formular zur Anregung einer Betreuung
- Hinweis zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens
- Formblatt Ärztliches Zeugnis
- Merkblattbetroffene
- Antrag Aufwendungsersatz Pauschale
- Merkblattaufwendungsersatz Und Vergütung
- Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
- Abrechnungsformular Rechnungslegung
- Jahresberichtbetreuung2023
- Das Betreuungsrecht - Publikationsshop Der Bayerischen Staatsregierung
Erreichbarkeit
Zi. 27, Gebäude Bahnhofstraße 15
Telefon: +49(0)8551 / 970221
Telefax: +499621/962413877