Nachlassverfahren
Die Abteilung für Nachlassverfahren befasst sich mit:
- Amtlichen Verwahrung von Testamenten
- Verwahrung von Erbverträgen (nur auf ausdrücklichen Antrag)
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Erbscheinen
- Ausschlagung der Erbschaft
- Nachlasspflegschaft
Hinweis:
Privatschriftliche Testamente (eigenhändig geschrieben und unterschrieben, sowie mit Datum versehen) können hier gegen Gebühr aufbewahrt werden.
Für die Verteilung des Nachlasses und Erledigung von Pflichtteilsansprüchen ist das Nachlassgericht nicht zuständig.
Wer ein Testament im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er vom Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.
Informationen zur Erbschaftssteuer
Link zum Landesamt für Steuern
www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x
Erreichbarkeit
Zi. 28, Bahnhofstraße 15
Telefon: +49(0)8551 / 970-231,-232
Telefax: +499621/96241 3928
E-Mail: poststelle@ag-frg.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.