Beratungshilfe
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Rechtsantragsstelle befindet sich im 1.OG Zimmer 118
Stadelbergerstr. 5
82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)
Telefon: 08141 / 511-132
Telefax: +49 9621 96241 2864
Hinweise
Beratungshilfe nach §§ 1 ff BerHG wird gewährt wenn
- der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und
- nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zu Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und
- die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig ist.
Für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen:
- Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftverkehr etc.)
- aktuelle Bescheinigung über das derzeitige Einkommen (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Renten- oder Sozialhilfebescheide etc.)
- Nachweise bzgl. laufender Ausgaben (Miete, Versicherungen, Kredite etc.)
- Unterlagen über evtl. vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherungen etc.)
- vollständige Kontoauszüge des gesamten Kalendermonats der Antragstellung (hilfsweise, soweit der Monat noch nicht beendet ist, des gesamten Vormonats)
- Personalausweis oder Reisepass
Beratungshilfe kann nicht gewährt werden wenn
- eine Rechtsschutzversicherung eintritt
- ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
- im Einzelfall eine andere Art der Hilfe angeboten wird (z.B Schuldnerberatung, Mieterverein etc.)
Beratungshilfe deckt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren ab. Hier kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Frage.
Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann auch online ausgefüllt werden. Hierzu benötigen Sie eine sogenannte BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweiten einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung der Justiz.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier