Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle ist seit 10.09.2010 aufgelöst.
Nach der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz (ZahlVJuFin) vom 25.11.2008 (GVBl.2008, Seite 910) sind Zahlungen unbar zu leisten.
Bitte nehmen Sie Zahlungen nur an die Landesjustizkasse Bamberg vor:
Bayerische Landsbank München
BLZ 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto für Einzahlungen von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Konto für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Geben Sie bei Verwendungszweck unbedingt an:
- AG FFB
- das Aktenzeichen
- Bezeichnung der Sache
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).