Beratungshilfe
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Rechtsantragsstelle befindet sich im 1.OG Zimmer 118
Stadelbergerstr. 5
82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)
Telefon: 08141 / 511-132
Telefax: +49 9621 96241 2864
Hinweise
Beratungshilfe nach §§ 1 ff BerHG wird gewährt wenn
- der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und
- nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zu Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und
- die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig ist.
Für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen:
- Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftverkehr etc.)
- aktuelle Bescheinigung über das derzeitige Einkommen (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Renten- oder Sozialhilfebescheide etc.)
- Nachweise bzgl. laufender Ausgaben (Miete, Versicherungen, Kredite etc.)
- Unterlagen über evtl. vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherungen etc.)
- vollständige Kontoauszüge des gesamten Kalendermonats der Antragstellung (hilfsweise, soweit der Monat noch nicht beendet ist, des gesamten Vormonats)
- Personalausweis oder Reisepass
Beratungshilfe kann nicht gewährt werden wenn
- eine Rechtsschutzversicherung eintritt
- ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
- im Einzelfall eine andere Art der Hilfe angeboten wird (z.B Schuldnerberatung, Mieterverein etc.)
Beratungshilfe deckt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren ab. Hier kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Frage.