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Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Telefonsprechzeiten:  
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Vollstreckungsgericht
Stadelbergerstr. 5
82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)

Telefon: 08141 / 511-129
(Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) oder 511-130/131 (eidesstattliche Versicherung)
Telefax: +49 9621 96241 2864

Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern.

Dies sind u.a.

  • Pfändung von Forderungen (z.B. Lohn- oder Gehaltspfändung). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unterliegt seit dem 01.03.2013 einem Vordruckzwang. Abrufbar ist der aktuell gültige Vordruck auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz, insbesondere Räumungsschutz
  • Erteilung von Abschriften aus den im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnissen und Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht (bis 31.12.2012).
    Seit dem 01.01.2013 ist das zentrale Vollstreckungsgericht Hof  in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
  • Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der Vermögensauskunft
  • Erlass von Durchsuchungsanordnungen und Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Hinweis:
Die Verfahren der Immobiliarvollstreckung (Zwangsversteigerung von Grundstücken und Wohnungen) für den Raum Fürstenfeldbruck werden beim Amtsgericht München -Zwangversteigerungsgericht- durchgeführt.

Insolvenzverfahren für den Raum Fürstenfeldbruck werden beim Amtsgericht München -Insolvenzgericht-  durchgeführt.

Verfahrensübersicht