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Amtsgericht Kitzingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Telefon: 09321 / 7006-126

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtsstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können. Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.

Was ist zu beachten, wenn Beratungshilfe direkt bei der Rechtsantragstelle beantragt werden soll?

  • Erstwohnsitz im Bezirk des Gerichts
  • Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung (vollständig und aktuell) vorliegen:
            - Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit ergibt (Schriftwechsel etc.)
            - Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnung, Rentenbescheid)
            - Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Strom etc.)
            - Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt
              (Sparbuch, Lebensversicherung etc.)
            - Personalausweis oder Reisepass
            - Fortlaufende Kontoauszüge der letzten drei Monate

  • Wenn zuerst der Rechtsanwalt aufgesucht wird, ist der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen; maßgebend ist der Eingang bei Gericht.

In welchen Fällen ist eine Beantragung ausgeschlossen?

Unter anderem wenn:

  • eine Rechtschutzversicherung eintritt
  • ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
  • eine Hilfestellung direkt durch das Gericht erfolgen kann
  • im Einzelfall eine günstigere Art der Hilfe angeboten werden kann (z.B. Mieterverein, Jugendamt, Schuldnerberatung)

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