Nachlassverfahren
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören grundsätzlich:
- Hinterlegung von Testamenten
- Feststellung und Ermittlung von Erben
- Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen im Todesfall (zum Beispiel Bestellung eines Nachlasspflegers)
NICHT zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören:
- Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen den Miterben
(Dies müssen die Beteiligten untereinander regeln. Falls eine Einigung nicht zustande kommt, ist der Zivilrechtsweg zu beschreiten. Bitte lassen Sie sich hierfür gegebenenfalls anwaltlich beraten.) - Feststellung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
- Auskünfte zur Erbschaftssteuer
- Feststellung der Nachlasshöhe
Sprechzeiten / telefonische Erreichbarkeit
Sie erreichen das Nachlassgericht am besten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr (Nachmittags nach Vereinbarung). Ausgenommen sind vereinbarte Termine, Eilanträge und fristgebundene Anträge. Falls Sie einen persönlichen Termin benötigen, melden Sie sich bitte vorher telefonisch an. Ein persönliches Erscheinen Ihrerseits kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung erfolgen.
Hinweis: Soweit Sie eine Beurkundung wünschen (Erbschaftsausschlagung oder Erbscheinsantrag), vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin. Sie können nicht davon ausgehen, dass während der allgemeinen Sprechzeiten des Nachlassgerichts ein Beurkundungstermin frei ist. Vielen Dank!
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige
Erklärungen in Rechtssachen.
Telefon:
- 09321 / 7006-144 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: A-F, H)
- 09321 / 7006-147 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: G, I-Q)
- 09321 / 7006-152 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: R-Z)
Weitere Informationen
- Allgemeine Hinweise zum Nachlassverfahren
- Merkblatt gesetzlicher Pflichtteil
- Merkblatt zur Erbschaftsausschlagung
- Broschüre des Bundesministeriums der Justiz „Erben und Vererben“
- Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat „Steuerinformationen Die Erbschaft- und Schenkungsteuer“
- Link zur Seite der Finanzämter in Bayern
- Link zur Seite des Landesamts für Steuern > Erbschafts- und Schenkungssteuer