Nachlassverfahren
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr - 11.00 Uhr (Nachmittags nach Vereinbarung)
Ausgenommen sind vereinbarte Termine, Eilanträge und fristgebundene Anträge.
Telefon:
- 09321 / 7006-144 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: A-F, H)
- 09321 / 7006-147 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: G, I-Q)
- 09321 / 7006-152 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: R-Z)
Telefax: 09321 / 7006-174
Hinweis: Soweit Sie eine Beurkundung wünschen (Erbschaftsausschlagung oder Erbscheinsantrag), vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin. Sie können nicht davon ausgehen, dass während der allgemeinen Sprechzeiten des Nachlassgerichts ein Beurkundungstermin frei ist.
Informationen über Erbschaftssteuer
Informationen über die Erbschaftssteuer finden Sie im nachfolgenden Link