Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr - 11.00 Uhr
Telefon: 09321 / 7006-122, -123, -124 und -190
Telefax: 09321 / 7006-142
E-Mail: poststelle.gba@ag-kt.bayern.de
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Hinweise zur Löschung einer Grundschuld oder Hypothek
- Zunächst ist eine Löschungsbewilligung beim Gläubiger (Bank) anzufordern.
- Im Falle einer Grundschuld mit Brief müssen Sie sich auch den Grundschuldbrief mit übersenden lassen.
- Mit der Löschungsbewilligung müssen Sie dann zum Notar gehen. Bei diesem stellen Sie den Antrag auf Löschung des Grundpfandrechts. Ihre Unterschrift muss dann vom Notar beglaubigt werden (zwingende Formvorschrift, § 29 GBO).
Zuständigkeit
Das Grundbuchamt ist zuständig für die Gemarkungen im Landkreis Kitzingen: