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Amtsgericht Landau

Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können. Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.


Was ist zu beachten, wenn Beratungshilfe direkt bei der Rechtsantragstelle beantragt werden soll?

-          Erstwohnsitz im Bezirk des Gerichts

-          Antrag sollte unbedingt vor der rechtsanwaltlichen Beauftragung gestellt werden

-          Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung (vollständig und aktuell) vorliegen:

           o   Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt                                                wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)

           o   Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige                                              Bescheide)

           o   Zahlungsbelege / Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten,                                                Strom, Versicherungen etc.)

           o   Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt

           o   Personalausweis oder Reisepass


In welchen Fällen ist Beratungshilfe ausgeschlossen?

Unter Anderem, wenn:

-          eine Rechtschutzversicherung eintritt

-          ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist

-          bestimmte Rechtsgebiete betroffen sind (z.B. Steuerrecht)

-          im Einzelfall eine anderweitige und günstigere Art der Hilfe angeboten wird                                                       (z.B. Schuldnerberatung, Jugendamt, Mieterverein)


Vorab-Check

zum Ergebnis über die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung oder Zurückweisung der Beratungshilfe. Bitte klicken Sie hier.


Weitere Formulare:


Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kontoauszüge für die letzten drei Monate vor Antragstellung
- Nachweis über monatliches Einkommen
- Mietvertrag
- Belege über Schulden und Vermögen

Erreichbarkeit

Die Beratungshilfe ist unter der Telefonnummer  09951/945-182 auf Zimmer 13 zu erreichen.

Verfahrensübersicht