Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts nimmt Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht auf.
Bitte beachten Sie: Die Rechtsantragstelle darf nicht rechtlich beraten. Sie nimmt lediglich Ihren Antrag zu Protokoll.
Unterlagen die für ein etwaiges gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind, sollten Sie gleich mitbringen. Soweit Sie Prozesskostenhilfe beantragen wollen, sind Unterlagen zu Ihren finanziellen Verhältnissen vorzulegen.
Weitere Informationen und Downloads zu Formularen, Vordrucken, Anträgen (Antrag auf Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe oder Verbraucherinsolvenz) erhalten Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/ und den dortigen weiteren Verlinkungen.
Auch zu weiterem Informationsmaterial wie Info-Broschüren ist dort ein Zugang möglich.
Erreichbarkeit
Die Rechtsantragstelle befindet sich für
ZIVIL:
auf Zimmer E.4 (Tel.: 09951/945-151)
FAMILIE:
auf Zimmer 2.205 (Tel.: 09951/945-143; jeweils Montag, Dienstag, und Donnerstag)
auf Zimmer 2.207 (Tel.: 09951/945-142; Mittwoch und Freitag)
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
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- Vormundschaftsverfahren
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- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung