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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Zugang zu den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist nicht allgemein eröffnet. Die elektronische Kommunikation beim Amtsgericht Landshut ist in den jeweils nachfolgend genannten Verfahrensbereichen zugelassen:

  • in Verfahren der Zivilprozessordnung
  • in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, 
  • beim Registergericht für die elektronische Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters samt elektronisch geführter Registerakten sowie für die elektronische Führung des Vereinsregisters sowie für die Anmeldung und Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen 
  • in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
  • im Bereich der Strafverfahren,
  • im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden


Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr können Sie der entsprechenden Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnehmen.