Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Zugang zu den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist nicht allgemein eröffnet. Die elektronische Kommunikation beim Amtsgericht Landshut ist in den jeweils nachfolgend genannten Verfahrensbereichen zugelassen:
- in Verfahren der Zivilprozessordnung
- in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen,
- beim Registergericht für die elektronische Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters samt elektronisch geführter Registerakten sowie für die elektronische Führung des Vereinsregisters sowie für die Anmeldung und Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen
- in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
- im Bereich der Strafverfahren,
- im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- mittels eines besonderen elektronsichen Postfachs
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=01999286154
- Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit derJustiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriumsder Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV