Beratungshilfe
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Was ist Beratungshilfe?
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht Rechtsuchenden, die über kein oder nur geringes Einkommen bzw. Vermögen verfügen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsberatung und Rechtsvertretung ihrer Wahl gegen eine kleine finanzielle Eigenleistung.
Durch wen kann man sich beraten und ggf. vertreten lassen?
Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen (z.B. auch Steuerberater) möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde.
Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.
Wie funktioniert das mit dem Anwalt?
Dem Rechtsuchenden steht es frei, unmittelbar einen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen und den Beratungshilfeantrag später über seinen Anwalt bei Gericht einzureichen oder sich zuerst an das Amtsgericht seines Wohnortes (allgemeiner Gerichtsstand) zur Stellung eines Antrages auf Gewährung von Beratungshilfe zu wenden. Bei einer nachträglichen Antragstellung muss der Beratungshilfeantrag binnen 4 Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit bei Gericht eingereicht werden.
Im Hinblick darauf, dass das Amtsgericht nur unter bestimmten, im Beratungshilfegesetz geregelten Voraussetzungen Beratungshilfe bewilligen kann, kann es zur Vermeidung eines Kostenrisikos ratsam sein, den Beratungshilfeantrag vor dem Aufsuchen eines Anwalts beim örtlich zuständigen Amtsgericht schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei der Rechtsantragstelle zu stellen.
Jeder Anwalt ist verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten und bei ersichtlicher Bedürftigkeit den Rechtsuchenden auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Auch Rechtsbeistände, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind, gewähren Beratungshilfe
Für was gibt es Beratungshilfe?
Grundsätzlich kann Beratungshilfe in allen Rechtsgebieten (z.B. Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs-, Sozial-, Arbeits-, Strafrecht und OWIG) gewährt werden, auch für das obligatorische Güteverfahren.
In Strafverfahren und Angelegenheiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist Beratungshilfe jedoch auf eine Beratung beschränkt. Eine Vertretung ist in diesen Verfahrensarten ausgeschlossen.
Wie bekommt man Beratungshilfe?
Beratungshilfe wird nur nach Antragstellung mittels einem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt gewährt.
Soweit Ihr Beratungshilfeantrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit, den Sie Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt oder Rechtsbeistand aushändigen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Das Formblatt muss zum Antrag wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt und mit den notwendigen Nachweisen entweder an das Gericht per Post übersandt oder in den Briefkasten am AG Landshut eingeworfen werden.
Eine Antragstellung per E-Mail oder auf sonstige elektronische Weise ist derzeit noch nicht möglich (außer bei Anwälten etc.).
Welche Unterlagen benötigt das Gericht?
- den ausgefüllten Antrag mit möglichst genauer Bezeichnung der Angelegenheit
- Unterlagen zum rechtlichen Problem (Schriftwechsel, Verträge, Urteile, Beschlüsse, Bescheide, etc.
- Bescheinigung über Ihre aktuellen Einnahmen, z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung / Rentenbescheide, Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen, BAföG oder Kontoauszüge, aus denen die Beträge hervorgehen
- Nachweise über Ihre Zahlungsverpflichtungen, z.B. Mietvertrag, Darlehensverträge (mit Nachweisen zur Höhe der Restschuld), Versicherungsverträge, Unterhaltsvereinbarungen etc., oder Kontoauszüge, aus denen die Beträge hervorgehen
- Unterlagen zu Ihrem Vermögen, z.B. Sparbücher, Tagesgeldkonten (Saldo zum Ende des Kalendermonats vor Antragstellung), Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Unterlagen zu Immobilien, sonstige Geldanlagen
- sofern Sie SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen: Sozialhilfebescheid für den aktuellen Zeitraum und Bescheinigung über aktuelle Einnahmen + Nachweise Zahlungsverpflichtungen
Achtung: dies gilt nicht bei einem vorläufigen SGB II Sozialhilfebescheid
- bei SGB XII (Grundsicherung): Sozialhilfebescheid für den aktuellen Zeitraum
Wann bekommt man keine Beratungshilfe?
Sobald ein gerichtliches Verfahren in Bezug auf die streitbefangene Sache anhängig ist, kann keine Beratungshilfe mehr bewilligt werden.
Es kann dann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden.
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Die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenfrei.
Der Rechtsanwalt darf bei vorliegendem Beratungshilfeschein für die bewilligte Beratung bis zu 15,00 EUR von Ihnen einfordern.Die weiteren durch die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Kosten werden durch die Landeskasse übernommen.
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Postanschrift: Amtsgericht Landshut
- Beratungshilfe -
Maximilianstraße 22
84028 Landshut
Sofern vorhanden, bitte Aktenzeichen angeben!
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=01999286154
- Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV