Rechtsantragstelle
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Die Rechtsantragstelle bietet direkte und praktische Hilfestellung, wenn Sie Schriftsätze an das Amtsgericht richten wollen. Ihre Aufgabe ist es, die Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formrichtig aufzunehmen.
Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen oder sonstige rechtliche Beratungen sind dem Amtsgericht allerdings nicht erlaubt.Wofür ist die Rechtsantragstelle zuständig?
- Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in Zivilverfahren (z.B. allgemeine Zivil-, Verkehrszivil- und Mietverfahren
- Aufnahme von Anträgen für Mahnverfahren
- Anträge für Familienverfahren
- Anträge in Vormundschafts-, Pflegschafts- und Unterbringungsverfahren für Minderjährige
- Anträge für Wohnungseigentumsverfahren
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Verfahren nach dem Beratungshilfegesetz
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Aufnahme eines Zwangsvollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher
- Anträge auf Freigabe von Arbeitseinkommen oder pfändbarer Sozialleistungen vom gepfändeten Konto
- Rechtsmittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- Anträge auf Gewährung von Vollstreckungs- und Räumungsschutz
- Anträge auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
- Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung und das Zivilverfahren
Die Rechtsantragstelle erteilt auch Hinweise zu folgenden Fragen:
- Ablauf der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Kostenfestsetzung
- Welches Gericht ist zuständig?
- Wie hoch sind circa die Kosten eines Verfahrens?
- Welche Fristen sind einzuhalten?
Zur Aufnahme eines Antrags bitten wir Sie, mindestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit vorzusprechen. Danke!
Bitte beachten Sie:
-> Die Rechtsantragstelle erteilt keine kostenlose rechtliche Beratung.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen dies ausschließlich Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, wie z.B. Rechtsanwälte.
-> Es werden keine außergerichtlichen, privaten Schriftsätze an die Gegenseite verfasst (z. B. Kündigung, Mahnung)
-> Die Gerichtssprache ist deutsch. Im Bedarfsfall bringen Sie bitte einen Dolmetscher oder eine Person mit, die der deutschen Sprache mächtig ist.
-> Verfügt man nicht über ausreichende finanzielle Mittel, kann unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Beratungshilfe eine Rechtsberatung von der Staatskasse übernommen werden.Wofür ist die Rechtsantragstelle nicht zuständig?
- Anträge, für die Anwaltszwang besteht (z.B. Verfahren am Landgericht oder Ehescheidung)
- Anträge, die bei Arbeitsgerichten, Sozialgerichten oder Verwaltungsgerichten einzureichen sind
Was ist mitzubringen?
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Soweit vorhanden: Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens und der Verfahrensgegenstand ergeben oder ggf. eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung
- Nötige Beweismittel (z. B. Verträge, Quittungen, Korrespondenz mit der Gegenseite)
- Bei einstweiligen Anordnungen zusätzlich jede Dokumentation über den Sachverhalt (z. B. Fotos, Kopie einer Strafanzeige, Kontaktverbot, ärztliches Attest)
- Sinnvoll kann es auch sein, Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen und Vermögen mitzubringen (z.B für einen etwaigen Beratungs- oder Prozesskostenhilfeantrag).
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Für die Protokollierung Ihres Antrags oder Ihrer Erklärung bei der Rechtsantragstelle werden keine Gerichtskosten erhoben.
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Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zimmer: 214 im 2. Stock
Hinweis:
Termine nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Wir bitten Sie, zur Aufnahme eines Antrags mindestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit vorzusprechen. Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme ohne Terminvereinbarung, selbst bei rechtzeitigem Erscheinen, am gleichen Tag nicht zugesichert werden.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
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Postanschrift: Amtsgericht Landshut
- Rechtsantragstelle -
Maximilianstraße 22
84028 Landshut
Sofern vorhanden, bitte Aktenzeichen angeben!
Die Sprechzeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Bitte Termin vereinbaren!
Telefon: Durchwahl:
0871-84 -1263