Beratungshilfe
Geschäftsstelle
Telefon:
- 0851 / 394412 - Zimmer 13/ EG
E-Mail: vollstreckung@ag-pa.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Informationen zur Beratungshilfe
Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern.
Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (für den Fall einer Vertretung im gerichtlichen Verfahren gibt es die Prozesskostenhilfe).
Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung,
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.
- ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.
Wie erhalten Sie Beratungshilfe?
Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger bei der Rechtsantragstelle. Oft kann bereits hier durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags Ihrem Anliegen entsprochen werden.
Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort die wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.
Was kostet die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 15,-- Euro bezahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie mit nachstehenden Unterlagen und Formularen, die Sie online ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen können.
Mit diesen Formularen können Sie Ihre Beratungshilfe beantragen und erhalten hierzu auch weitere Erklärungen und Ausfüllhinweise.
Weitere Informationen
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