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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Berufe der Justiz

Richter / Staatsanwalt

Richterin, Richter & Staatsanwältin, Staatsanwalt

Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten

Weitere Informationen und Links

Rechtspfleger*in

Rechtspflegerin, Rechtspfleger

Unbekannt, und doch wichtig: Rechts-Pfleger?!



Was zeichnet diesen Beruf aus?

Schon die Berufsbezeichnung lässt darauf schließen, dass sich die Tätigkeit von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern über eine Vielzahl von Bereichen des deutschen Rechts, vor allem in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, erstreckt. Sie sind Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, denen teils zentrale Aufgaben der Rechtspflege übertragen sind. Hierzu zählen Grundbuch- und Registersachen genauso wie Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten, weiter auch die Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Pfändung von Forderungen, der Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, die Durchführung von Insolvenzverfahren sowie die Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.


Dazu im Folgenden drei ausgewählte Beispiele aus der Praxis:

Beispiel 1: Nachlassgericht

Eine Person verstirbt, deren Angehörige möchten die Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlassvermögens angehen.
Die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger am Nachlassgericht nimmt die Erbenermittlung auf und prüft dabei, ob letztwillige Verfügungen von Todes wegen (z.B. Erbverträge, Testamente) vorliegen, eröffnet diese und ordnet den Inhalt entsprechend rechtlich ein. Wenn keine entsprechende Verfügung vorliegt, ist die gesetzliche Erbfolge festzustellen und es sind in diesem Rahmen die erbberechtigten Personen zu ermitteln. Zur Tätigkeit gehören weiter die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen oder die Aufnahme eines Erbscheinsantrags in Form eines persönlichen Termins am Nachlassgericht.
Wenn alle gerichtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, kann die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger einen Erbschein erteilen, mit dem sich die Erben bei Banken und anderen Stellen als solche ausweisen können.


Beispiel 2: Grundbuchamt

Ein Hauskauf will gut überlegt und finanziert sein.
In mehrfacher Hinsicht hat damit die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger am Grundbuchamt zu tun. Sofern ein Käufer einer Immobilie einen Darlehensvertrag zur Finanzierung abschließt, verlangt die Bank in aller Regel eine Sicherheit für die Rückzahlung der Darlehenssumme. Diese Sicherheit ist in vielen Fällen eine Grundschuld am erworbenen Objekt. Die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger prüft auf notariellen Antrag die Eintragungsfähigkeit dieser Grundschuld und nimmt anschließend deren Eintragung im Grundbuch vor. Auch im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags hat die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger umfassende Prüfungskompetenzen, das Eigentum am Grundbesitz geht erst mit Eintragung des Käufers im Grundbuch auf diesen über. Über diese Eintragung entscheidet die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger, es müssen hierzu alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen.

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger am Grundbuchamt stellen den wirtschaftlichen Fortgang im alltäglichen Immobiliarrechtsverkehr sicher und sind überdies verantwortlich für die Aussagekraft des Grundbuchs als öffentliches Register.


Beispiel 3: Zwangsversteigerungsgericht

Ein Schuldner kann seine Darlehensverbindlichkeiten an sein Kreditinstitut nicht mehr bedienen. Die Bank beantragt deshalb die Zwangsversteigerung seines Reihenhauses, an welchem die Bank sich eine Grundschuld hat sichern lassen. Die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger prüft den Anordnungsantrag der Bank, nimmt die Anordnung der Zwangsversteigerung vor, lässt das Objekt durch einen Gebäudesachverständigen schätzen und bestimmt den Verkehrswert. Die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger führt weiter den Versteigerungstermin durch und erteilt den Zuschlag, durch welchen der Meistbietende kraft Hoheitsaktes das Eigentum am Objekt als Ersteher erwirbt. Im anschließenden Verteilungsverfahren ist die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger für die Erlösverteilung aus dem Meistgebot zuständig und lässt kraft des Teilungsplanes die Erlösbeträge den verschiedenen Gläubigern zukommen.


Weiter sind Beamtinnen und Beamte des Rechtspflegerdienstes in wichtigen Bereichen der Justizverwaltung tätig, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Bezirksrevisorinnen oder Bezirksrevisoren.


Entscheidungsbereitschaft und Entscheidungsmöglichkeiten

Hervorzuheben ist, dass die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in weiten Teilen ihres Aufgabenbereiches bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und nicht an Weisungen gebunden sind, es besteht die sogenannte sachliche Unabhängigkeit.
Diese Unabhängigkeit sowie das abwechslungsreiche Spektrum der Tätigkeitsbereiche bieten in der täglichen Berufspraxis viele Möglichkeiten, bedeuten aber auch Verantwortung als Entscheidungsträger.
So vielfältig die Tätigkeitsfelder in diesem Beruf sind – mit der fundierten Ausbildung meistern Sie diese Herausforderung!


Duales Studium – nah an der Praxis und umfassend in der Theorie

Das Studium dauert insgesamt drei Jahre und wird im dualen System mit Fachstudien- und Praktikumsabschnitten durchgeführt.
Bereits während des Studiums sind Sie im Beamtenverhältnis.
Besonders die direkte inhaltliche Verknüpfung der Studienabschnitte mit den Praktikumsabschnitten, welche fachlich aufeinander aufbauen, vermittelt schon sehr früh einen praxisorientierten Einblick in die spätere Arbeitswelt.


Voraussetzungen, Bewerbungsunterlagen und Auswahlverfahren

Rechtspfleger, Berufe und Stellen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)


Weitere Informationen und Links

Justizfachwirt*in

Justizfachwirtin, Justizfachwirt

Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Sie werden eingesetzt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Die Tätigkeit in den Abteilungen erstreckt sich neben der Protokollführung insbesondere auf die Aktenverwaltung. Dazu gehört hauptsächlich das Anlegen, die Führung und die Verwahrung der Akten sowie die Bearbeitung eingehender Post.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist der Parteiverkehr. Hier werden Auskünfte erteilt, Anträge aufgenommen und die Beteiligten über den Stand des Verfahrens informiert.


Zu den Einstellungsvoraussetzungen:

https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizfachwirte/

Zum Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 2. Qualifikationsebene wird alljährlich im Juli für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses durchgeführt.

http://www.lpa.bayern.de/

Zum Ablauf der Ausbildung:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerische-justizakademie/justizfachwirte.php


Weitere Informationen und Links

Justizwachtmeister*in

Justizwachtmeisterin, Justizwachtmeister

Als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.

Sie werden eingesetzt

  • zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
  • Einlasskontrollen,
  • im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
  • für den Auskunftsdienst im Dienstgebäude,
  • zur Abwicklung des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
  • in der Justizverwaltung (z.B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes,)
  • Hausmeistertätigkeiten.


Anforderungen

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Material-, Post-, Registratur und Asservatenverwaltung, beim Zustellen von Akten und Schriftsätzen)
  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. Beantworten von Besucherfragen am Auskunftsschalter der Dienststelle)
  • Verschwiegenheit (z.B. Stillschweigen über Inhalte von Akten und Schriftsätzen wahren)
  • Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft zum engagierten und gründlichen Durchführen von Personenkontrollen am Eingangsbereich)
  • Konfliktfähigkeit, Durchsetzungs- und Reaktionsvermögen (z.B. im Sitzungs- bzw. Vorführdienst)


Justizwachtmeister/innen finden Beschäftigung

  • bei Gerichten
  • bei Staatsanwaltschaften


Einstellungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein.

Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer

  • eine Haupt- oder Mittelschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung nachweist und
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt, die in der Regel durch Ablegen einer Sportprüfung gem. § 15 Satz 2 und 3 ZAPO- J nachzuweisen ist. Inhalte der Prüfung sind körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer.
  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
  • Nachweis der Verfassungstreue,
  • Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
  • charakterliche Eignung (Vorstrafen?).
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin bzw. der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Für die Einstellung von Nachwuchskräften für den Justizwachtmeisterdienst sind die Behördenleiter/innen der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig. Die Anschriften der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in der Rubrik "Gerichte & Behörden" zu finden.


Ausbildung

Während der Ausbildung sind die Nachwuchskräfte für den Justizwachtmeisterdienst noch nicht verbeamtet, sondern im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelferin oder Justizhelfer beschäftigt.

Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister gliedert sich in die mindestens fünfmonatige praktische Unterweisung bei Gericht und/oder Staatsanwaltschaft und in die theoretische Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz.

Nach einer einführenden praktischen Ausbildung ist ein zwölfwöchiger theoretischer Lehrgang an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz zu besuchen. Dort wird Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt. Der theoretische Lehrgang vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und die notwendigen Schlüsselkompetenzen. Er beinhaltet ein Deeskalationstraining, einen Erste-Hilfe-Kurs und EDV-Unterricht. Weiter erfolgt hier eine grundlegende Ausbildung in einsatzbezogener Selbstverteidigung, im Umgang mit dem Einsatzstock sowie eine Waffen- und Schießausbildung. Anschließend wird die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortgesetzt. Zudem hospitieren die Nachwuchskräfte bei einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle.


Werdegang

Nachwuchskräfte für den Justizwachtmeisterdienst werden zunächst als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und ca. 18 Monate nach der Einstellung in den Justizdienst erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizoberwachtmeisterin oder Justizoberwachtmeister in Besoldungsgruppe A 4.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Justizhauptwachtmeisterin bzw. zum Justizhauptwachtmeister in Besoldungsgruppe A 5
  • zur Justizsicherheitssekretärin bzw. zum Justizsicherheitssekretär in Besoldungsgruppe A 6
  • zur Justizsicherheitssekretärin mit Zulage bzw. zum Justizsicherheitssekretär mit Zulage in Besoldungsgruppe A 6.

Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für die Ämter der Besoldungsgruppe A 7 und höher oder die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für den Justizfachwirtdienst möglich.


Sportprüfung

Sportprüfung als Einstellungsvoraussetzung in den Justizwachtmeisterdienst

Es sind folgende fünf Disziplinen durchzuführen:

1. Pendellauf

Pendellaufstrecke von jeweils 10 Metern mit zu überspringendem Hindernis in der Mitte (Kastenteil ca. 50 cm). Berührung des Bodens mit einer Hand (Handfläche) an jeder Wendemarke.
Zeit: 60 Sekunden
Frauen: 11 Bahnen
Männer: 13 Bahnen

2. Sit-Ups

Ausgangsposition Rückenlage, Schulterblätter berühren den Boden, Hände seitlich am Kopf, Füße aufgesetzt, Kniegelenk ca. 90 Grad gebeugt.
Ein Partner kniet vor der Testperson und fixiert deren Füße auf dem Rist am Boden.
Kontrolliertes Aufrichten des Oberkörpers bis die Ellbogen die Knie berühren.
Absenken des Oberkörpers, bis die Schulterblätter wiederum den Boden berühren.
Zeit: 45 Sekunden
Frauen: 18 Sit-Ups
Männer: 23 Sit-Ups

3. Liegestütze

Ausgangsposition: Bauchlage, Hände berühren sich auf dem Rücken.
Lösen der Hände vom Rücken und Liegestützbewegung: Schulterbreites Aufsetzen der Hände neben den Schultern und Abdrücken vom Boden in gestreckter Körperhaltung, bis die Arme durchgestreckt sind. Während des Hochdrückens haben nur Hände und Fußspitzen Bodenkontakt. Sind die Arme gestreckt, löst sich eine Hand vom Boden und berührt die andere Hand bzw. den Unterarm. Kontrolliertes Beugen der Arme bis zur Rückkehr in die Ausgangsposition. Rumpf und Beine bleiben während der gesamten Übung gestreckt.
Zeit: 45 Sekunden
Frauen: 9 Liegestütze
Männer: 16 Liegestütze

4. Kastensteigen

Einbeiniges Aufsteigen auf einen Kasten (Treppensteigen). Kastenhöhe ca. 50 cm. Sobald in der Endposition beide Füße auf dem Kasten stehen, wird wieder mit einem Bein rückwärts vom Kasten abgestiegen. Beide Beine stehen erneut gleichzeitig auf dem Boden.
Zeit: 60 Sekunden
Frauen: 30 Wiederholungen
Männer: 35 Wiederholungen

5. Cooper-Test (12-Minuten-Lauf)

Laufen von Runden in der Turnhalle über 12 Minuten. Als Runde dient ein reguläres Volleyballfeld (18 x 9 Meter). Es laufen jeweils mehrere Teilnehmer.
Zeit: 12 Minuten
Frauen: 31 Runden
Männer: 34 Runden

Die Sportprüfung gem. § 15 ZAPO-J ist bestanden, wenn bei allen Disziplinen die Mindestanforderungen erreicht werden, wobei die Möglichkeit besteht, jede Disziplin einmal zu wiederholen.


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