Referendariat
Aufbauend auf dem rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium sollen die Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst die Berufsfähigkeit für alle juristischen Berufe erlangen. Sie sollen, wie § 44 JAPO das Ziel der Ausbildung formuliert, am Ende der Ausbildung, soweit erforderlich nach einer Einarbeitung, in der Lage sein, in der Rechtspraxis eigenverantwortlich tätig zu sein und den vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Nachfolgende Broschüre soll zum einen über die Inhalte und den allgemeinen Ablauf des Vorbereitungsdienstes informieren. Sie soll zum anderen Anregungen geben, wie der Vorbereitungsdienst über die Pflichtausbildung hinaus auf weitere Schlüsselqualifikationen ausgerichtet werden kann und sich so die Berufsaussichten verbessern lassen, ohne die Ausbildung in den für jeden Juristen bedeutsamen Rechtsgebieten und juristischen Tätigkeiten zu vernachlässigen.