Beratungshilfe/Rechtsantragsstelle
Rechtsantragsstelle
In Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Hinterlegungssachen, Vollstreckungssachen in das bewegliche Vermögen, Familien- und Wohnungseigentumssachen und Strafsachen
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt: 09122/1807-0
Wichtige Hinweise:
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Schwabach darf keine Rechtsberatung vornehmen, da diese nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, z. B. Rechtsanwälten vorbehalten ist. Diese dürfen Sie vollumfänglich beraten und unter Umständen auch Anträge für Sie bei Gericht einreichen.
Bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Schwabach erhalten Sie lediglich allgemeine Informationen. Ferner können dort Anträge zu Protokoll erklärt werden. Über die Erfolgsaussichten etwaiger Anträge darf die Rechtsantragstelle nicht beraten. Eine Unterstützung der Antragsteller erfolgt nur dahingehend, dass auf eine zweifelsfreie Formulierung hingewiesen wird.
Um rechtzeitiges Erscheinen innerhalb unserer Sprechzeiten wird gebeten. Durch eine telefonische Terminvereinbarung können unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Sofern eine Antragsaufnahme innerhalb unserer Sprechzeiten nicht mehr möglich ist, kann in dringenden Fällen auch außerhalb der Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden. Zur Antragstellung wird immer ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz empfiehlt es sich das Beiblatt zum Antrag nach dem Gewaltschutzgesetzt zuvor auszufüllen, um die Antragsaufnahme zu beschleunigen.
Formulare
- Hinweisblatt Beratungshilfe
- Unverbindliche Vorab-Einschätzung Beratungshilfe: https://service.justiz.de/