Grundbuchamt
Geschäftsstelle, zentrale Einsichts- und Auskunftsstelle, Grundbuchblattabschriften
Zimmer 020/E
Telefon: 09122 / 1807-140
Telefax: 09122 / 1807-200
Sofern der von Ihnen angewählte Arbeitsplatz nicht besetzt ist, wenden Sie sich an die zentrale Vermittlung
09122 / 1807-0.
Email: poststelle.gba@ag-sc.bayern.de
Hinweis zur Grundsteuerreform
Eine Beteiligung der Grundbuchämter bei der Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Aktuelle Grundbuchauszüge sind zur Angabe der erforderlichen Daten grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Beantwortung aller in diesem Zusammenhang eingehenden Anfragen ist die personelle Ausstattung bei den Grundbuchämtern nicht vorhanden.
Die in der von jedem Grundeigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform abzugebenden Erklärung notwendige Angabe von Grundstücksgröße und Flurnummer dürfte jeder Haushalt in seinen Unterlagen (aus Kaufvertrag, Überlassungsurkunde etc.) verfügbar haben.
Ab 01.07.2022 wird von den Vermessungsämtern im Internet ein kostenloser Service angeboten werden, über den Flurnummer und Größe ohne großen Aufwand selbst zu ermitteln sein werden. Ansprechpartner für Auskünfte bezüglich der Grundstücksdaten ist das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Vermessungsamt).
Gleiches gilt, wenn in von den Finanzämtern versandten Aufforderungen Flurstücke genannt werden, die nicht mehr existieren (z. B. nach Wegfall in Flurbereinigungsverfahren usw. oder aufgrund von Zumessungen zu anderen Grundstücken oder Verschmelzungen).
Weiter erforderliche Angaben zur Wohnfläche können von den Grundbuchämtern ohnehin nicht beauskunftet werden.
Informationen gibt es bereits jetzt unter Grundsteuer (bayern.de) oder Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerinfos - Steuerarten - Grundsteuer (bayern.de).
Formular
Online Formulare über das BayernPortal
Hinweis:
Für die Online-Beantragung wird eine BayernID mit Online-Ausweis-Funktion benötigt!