Zivilverfahren
Geschäftsstellen:
1 C:
Zimmer 113/I
Telefon: 09122 / 1807-262
2 C:
Zimmer 110/I
Telefon: 09122 / 1807-158
4 C:
Zimmer 112/I
Telefon: 09122 / 1807-160
5 C:
Zimmer 112/I Telefon: 09122 / 1807-161 Endziffern 1-4
Zimmer 111/I Telefon: 09122/ 1807-258 Endziffern 5-0
8 C:
Zimmer 113/I
Telefon: 09122 / 1807-160
9 C:
Zimmer 113/I
Telefon: 09122 / 1807-160
Geschäftsstelle für Güterichterverfahren:
Zimmer 110/I
Telefon: 09122 / 1807-158
Telefax für alle Geschäftsstellen: +499621962413399
Email: poststellezivilabteilungschwabach@ag-sc.bayern.de
Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Geschäftsstelle:
Zimmer 113/I
Telefon: 09122 / 1807-262
Telefax: +499621962413399
Sofern der von Ihnen angewählte Arbeitsplatz nicht besetzt sein sollte, wenden Sie sich an die zentrale Vermittlung 09122 / 1807-0.
Die Anweisung der Zeugen-, Dolmetscher- und Sachverständigenentschädigungen erfolgt bargeldlos durch Überweisung.
Die Zeugenbetreuungsstelle finden Sie im Erdgeschoss, Zimmer 13, Tel. 09122 / 1807-135 und im 2. Stockwerk, Zimmer 214, Tel. 09122 / 1807-185.
Hinweis:
Die Parkmöglichkeiten vor dem Gerichtsgebäude sind sehr eingeschränkt. Insbesondere an Verhandlungstagen ist damit zu rechnen, dass keine freien Parkplätze zur Verfügung stehen.
In 5 Minuten Gehentfernung, am Bahnhof Schwabach, Zufahrt über die Bahnhofstraße, und in der Angerstraße finden Sie kostenfreie Großparkplätze.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Die Europäische Kommission hat neue Leitfäden zum Verfahren für geringfügige Forderungen erstellt. Eine Version für Bürger und eine Fassung für Angehörige der Rechtsberufe können unter
https://e-justice.europa.eu/content_ejn_s_publications-287-de.do
abgerufen werden.
Weiteres Informationsmaterial steht unter
https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-297-de.do
zur Verfügung.
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