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Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Geldannahmestelle

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Amtsgericht Schwandorf
Kreuzbergstraße 19
92421 Schwandorf

Telefon: 09431 / 383-113 oder -109


E-Mail: poststelle@ag-sad.bayern.de

Zahlungsverkehr


Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden sind vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung unbar zu leisten.

Der bare Zahlungsverkehr ist somit grundsätzlich zu vermeiden.

Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn es sich um Beträge bis zu 50,00 € handelt, § 1 Absatz 2 Nr. 3 Gerichtszahlungsverordnung.

Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen, sind nicht möglich.


Bitte geben Sie unbedingt bei allen Zahlungen, Überweisungen und Schreiben das Akten-, Kassen- oder Geschäftszeichen sowie das zuständige Gericht an!


Bankverbindungen

Bei Einzahlung von Gerichtsgebühren
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 30 24 919
BLZ: 700 500 00

BIC: BYLADEMM
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19


Bei Einzahlung von Strafen und Auflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 20 24 919
BLZ: 700 500 00

BIC: BYLADEMM
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19


Bei sonstigen Einzahlungen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 24 919
BLZ: 700 500 00

BIC: BYLADEMM
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19

Hinweise für den Zahlungsverkehr

Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.

Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Vorschüsse sind im Wege des Lastschriftverfahrens einzuzahlen.

Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).

Verfahrensübersicht