Geldannahmestelle
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Amtsgericht Schwandorf
Kreuzbergstraße 19
92421 Schwandorf
Telefon: 09431 / 383-113 oder -109
E-Mail: poststelle@ag-sad.bayern.de
Zahlungsverkehr
Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden sind vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung unbar zu leisten.
Der bare Zahlungsverkehr ist somit grundsätzlich zu vermeiden.
Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn es sich um Beträge bis zu 50,00 € handelt, § 1 Absatz 2 Nr. 3 Gerichtszahlungsverordnung.
Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen, sind nicht möglich.
Bitte geben Sie unbedingt bei allen Zahlungen, Überweisungen und Schreiben das Akten-, Kassen- oder Geschäftszeichen sowie das zuständige Gericht an!
Bankverbindungen
Bei Einzahlung von Gerichtsgebühren
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 30 24 919
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Bei Einzahlung von Strafen und Auflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 20 24 919
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Bei sonstigen Einzahlungen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 24 919
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Vorschüsse sind im Wege des Lastschriftverfahrens einzuzahlen.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
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