Betreuungsverfahren
Amtsgericht Straubing
Kolbstraße 11
94315 Straubing (Hausanschrift)
Telefon: 09421 / 949-5
Telefax: +49 9621 96241 2802@juwin.fax
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeit und Aufgaben
Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind.
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt.
Formulare und Merkblätter
Im
BayernPortal finden Sie ebenfalls Formulare, die Sie über den elektronischen Rechtsverkehr einreichen
können.