Zwangsvollstreckung
Amtsgericht Straubing
Kolbstraße 11
94315 Straubing (Hausanschrift)
Telefon: 09421 / 949-5
Telefax: +49 9621 96241 2543@juwin.fax
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Vollstreckungsgericht befasst sich vor allem mit der Eintreibung von Geldforderungen.
Es arbeitet daher eng mit den Gerichtsvollziehern zusammen.
Gläubiger können hier folgende Anträge stellen:
- Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
- Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung
- Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung
- Erlass von Haftbefehlen bei Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft
- Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen
Schuldner können hier folgende Anträge stellen:
- Löschung von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis (nach altem Recht)
- Widerspruch gegen die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Erhöhung des unpfändbaren Betrages bei Pfändung von Einkommen
- Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter bei Pfändung von Einkommen
- Vollstreckungsschutz
Im BayernPortal finden Sie ebenfalls Formulare, die Sie über den elektronischen Rechtsverkehr einreichen können.