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Amtsgericht Straubing

Justizgebäude

Grundbuchamt

Amtsgericht Straubing
Kolbstraße 11
94315 Straubing (Hausanschrift)

Telefon: 09421 / 949-5
Telefax: +49 9621 96241 2518@juwin.fax

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

  • Als Eigentümer können Sie sich einen Grundbuchausdruck Ihres Grundbuchblattes erstellen lassen. Darin finden Sie den Beschrieb des Objekts (Flurnummer, Lage, Größe), die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen.
  • Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist das Bestehen eines berechtigten Interesses erforderlich. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (Grundschuld, Nießbrauch, Dienstbarkeit etc.) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Ansprüche gegen den Eigentümer haben und diese durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen darlegen können.
  • In allen anderen Fällen benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.
  • Kein berechtigtes Interesse haben z.B. Kauf- oder Mietinteressenten, die durch Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen.
  • Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken können nicht telefonisch erfolgen, sondern nur persönlich, per Post oder per Fax. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdrucks kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Die Anträge können ohne Hilfe eines Dienstleisters, Rechtsanwalts oder Notars gestellt werden.

Formulare

Im BayernPortal finden Sie ebenfalls Formulare, die Sie über den elektronischen Rechtsverkehr einreichen können.

Verfahrensübersicht