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Amtsgericht Wolfratshausen

Zivilverfahren

Sie erreichen die Geschäftstellen der Zivilabteilung im 2. Stock für folgende Geschäftszeichen unter:

Telefon: +49(0)8171 / 1606-303,- 304, -317
Telefax: +49 9621 96241 1009 

  • Für das Geschäftszeichen 1 C und 5 C: Zimmer 217, Nebenstelle -317
  • Für das Geschäftszeichen 6 C: Zimmer 203, Nebenstelle -303
  • Für das Geschäftszeichen 5 C und 8 C: Zimmer 204, Nebenstelle -304
  • Mail-Anfragen: poststellezivil@ag-wor.bayern.de

Allgemeine Informationen

Sämtliche privatrechtlichen Ansprüche (z.B. Zahlungsanspruch, Herausgabeanspruch, Räumungsanspruch gegen Mieter, Unterlassungsanspruch) können im Klagewege vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.

Das Amtsgericht ist zuständig in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000,00 sowie streitwertunabhängig für sämtliche Wohnraum-Mietstreitigkeiten.

Vor dem Amtsgericht herrscht grundsätzlich kein Anwaltszwang, d.h. sämtliche Anträge oder Klageschriften können mit oder ohne anwaltliche Hilfe eingereicht werden. In jedem Fall ist jedoch die Schriftform vorgesehen. Telefonische Anträge oder Anträge per e-mail können nicht entgegengenommen werden.

Da im zivilgerichtlichen Verfahren häufig Fristen und andere Formalien einzuhalten sind, kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts mehr Sicherheit bringen.

Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtssuchenden die Durchführung eines Zivilprozesses (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren etc.) nicht zulassen, ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. D.h. die Kosten für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung übernimmt die Staatskasse auf vorherigen Antrag bei Personen, die ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben und deren Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat.

Es ist zu beachten, dass die Versäumung einiger Fristen bereits den Erlass eines Versäumnisurteils zur Folge haben kann, d.h. dass verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden können. So genannte Notfristen können auch nicht verlängert werden.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist regelmäßig die Berufung möglich. Diese kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt bei dem Landgericht München II eingelegt werden.

Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise

http://www.justiz.bayern.de/service/mieterenergiekrise/

Mediation –– ein Angebot zur Streitbeilegung im Rahmen des Güterichterverfahrens

Beim Amtsgericht Wolfratshausen unterstützen Sie als Mediatoren ausgebildete Richter in der Streitbeilegung. Anders als der Richter hilft der Mediator den Parteien eigenverantwortlich eine Lösung des Konflikts zu finden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Flyer, der Ihnen nachfolgend als PDF-Datei angeboten wird, und über das Güterichter-Forum.

Vordrucke persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und Broschüren zum Herunterladen

Verfahrensübersicht