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Amtsgericht Wolfratshausen

Zwangsvollstreckung

Telefon: +49(0)8171 / 1606-408
Telefax: +49 9621 96241 0489

Mail-Anfragen: poststellevollstreckung@ag-wor.bayern.de

Die Geschäftstelle des Vollstreckungsgerichts finden Sie in der 3. Stock, Zimmer 308.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr

Individuelle Terminsvereinbarungen sind möglich.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Wolfratshausen als Vollstreckungsgericht ist zuständig, soweit der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Wohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat.

Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis

Abschriften von Vermögensverzeichnissen, Auskunft über Personen, die im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind und Bestätigung für den Schuldner zur Löschung seiner Eintragung im Schuldnerverzeichnis z.B. bei der SCHUFA sind ausschließlich über das Vollstreckungsportal des Zentralen Vollstreckungsgerichts Hof zu erhalten. 

Allgemeine Fragen und Informationen

Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter www.meine-schulden.de informieren.

Eidesstattliche Versicherung

Für Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse sind die Gerichtsvollzieher zuständig. Welcher Gerichtsvollzieher für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Download-Liste.

Formulare und Gerichtsvollzieher-Liste zum Herunterladen

Verfahrensübersicht