Zwangsversteigerung
Telefon: +49(0)8171 / 1606-408
Telefax: +49 9621 96241 0489
Mail-Anfragen: poststellevollstreckung@ag-wor.bayern.de
Die Geschäftstelle finden Sie im 3. Stock auf Zimmer 301 und 308.
Die Geschäftstelle zu den Verfahren mit dem Geschäftszeichen 1 K oder 1 L erreichen Sie unter der Nebenstelle -408.
Die Geschäftstelle zu den Verfahren mit dem Geschäftszeichen 2 K oder 2 L erreichen Sie unter der Nebenstelle -408
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind jederzeit möglich.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Wolfratshausen als Zwangsversteigerungsgericht ist zuständig für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach, was bedeutet, dass sich das zu versteigernde Objekt in einem dieser Landkreise befinden muss.
Hinweise
Sämtliche Versteigerungstermine werden spätestens sechs Wochen vor dem Termin auf der Internetplattform www.zvg-portal.de veröffentlicht.
Neben der Information über anstehende Versteigerungstermine und kurzfristige Terminsaufhebungen ist dort unter Umständen auch ein Exposé des Objekts zum Download bereitgestellt.
Eine Übersendung von Gutachten ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Versteigerungstermine werden an der Gerichtstafel des Amtsgerichts Wolfratshausen und für die im Amtsgerichtsbezirk Miesbach belegenen Objekte an der Gerichtstafel des Amtsgerichts Miesbach sowie an der jeweils zugehörigen Gemeindetafel ausgehängt.
Bitte beachten Sie, dass das Vollstreckungsgericht Wolfratshausen anderen, oftmals ähnlich lautenden Internetseiten keinerlei Informationen zur Verfügung stellt und daher für den Inhalt solcher Seite keine Gewähr übernimmt.
Einsicht in Verkehrswertgutachten
Die Gutachten zu den einzelnen Objekten, die zur Versteigerung kommen, können Sie zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten ausschließlich bei der Wachtmeisterei im Amtsgericht einsehen. Übersendungen der Gutachten sowie teilweise Fertigungen von Abschriften hieraus sind nicht möglich.
Einzahlung von Sicherheitsleistungen
Zahlungen von Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren:
Zahlungsempfängerin ist stets die Landesjustizkasse Bamberg.
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Sicherheitsleistung zu (dem jeweiligen) Geschäftszeichen und Verfahren" und "Amtsgericht Wolfratshausen" an.
Die Bestätigung Ihrer Einzahlung wird von der LJK Bamberg zur Verfahrensakte übersandt. Diese Bestätigung muss spätestens zum Versteigerungstermin vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Sicherheitsleistung früh genug (ca. 2 Wochen vor Termin) überweisen. Kann die Bestätigung Ihrer Einzahlung nicht rechtzeitig übermittelt werden, kann Ihr Gebot im Termin unter Umständen nicht zugelassen werden.