Empfehlungen zum Schutz gegen eine Infektion durch das Coronavirus
Hinweise für Besucherinnen und Besucher – Vorsorgemaßnahmen
In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang ein Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske – auch OP-Maske genannt - oder FFP2-Maske) getragen werden muss. Auch die Anordnung, eine Maske abzunehmen, liegt in der Entscheidungskompetenz der Richter. Ebenso können im Sitzungssaal von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen werden, um den Mindestabstand einzuhalten. Dasselbe gilt für sonstige Anordnungen, welche die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen.
Wir danken für Ihr Verständnis