Elektronischer Rechtsverkehr
Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können nur auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
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Mein Justizpostfach
Postfach für die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz
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BayernID
Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
Online-Formulare für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Bereitstellung der Online-Formulare soll Bürgerinnen und Bürgern der Kontakt und der Zugang zur Justiz erleichtert werden. Bürgerinnen und Bürger können die Formulare unter Nutzung der BayernID digital ausfüllen und über den elektronischen Rechtsverkehr an das Gericht versenden.