Elektronischer Rechtsverkehr
Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs, Safe-ID: govello-1159194722586-000002785
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
• mittels De-Mail an ag-wuerzburg@egvp.de-mail.de
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Online-Formulare für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Bereitstellung der Online-Formulare soll Bürgerinnen und Bürgern der Kontakt und der Zugang zur Justiz erleichtert werden. Bürgerinnen und Bürger können die Formulare unter Nutzung der BayernID digital ausfüllen und über den elektronischen Rechtsverkehr an das Gericht versenden.
Zu den Online-Verfahren