Hinterlegungsstelle
Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.
Die Hinterlegung kann nur erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt, also insbesondere:
- zur Durchführung der Zwangsvollstreckung
- zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
- zur Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Kaution in Strafsachen zur Abwendung der Untersuchungshaft
- Annahmeverzug
- Gläubigerunsicherheit
- zugunsten der unbekannten Erben
- im Zwangsversteigerungsverfahren
Erreichbarkeit
1. Etage / Zimmer 33a
Amtsgericht Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel (Hausanschrift)
Telefon: 09232 / 885-180
Telefax: 09232 / 885-244
E-Mail: poststelle@ag-wun.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag 8:00 - 12.00 Uhr