Zivilverfahren
Vor dem Zivilgericht können private oder geschäftliche Ansprüche auf
- Zahlung einer bestimmten Geldsumme
- Herausgabe einer Sache
- Ersatz eines Schadens
- Räumung einer Wohnung
- Duldung
- Unterlassung
- Abgabe einer Willenserklärung
Das Amtsgericht ist für die Streitigkeiten in 1. Instanz zuständig, soweit der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 5.000 EUR nicht übersteigt sowie, ohne Rücksicht auf den Streitwert, für alle Wohnraum-Mietstreitigkeiten.
Weitere Zuständigkeiten:
- Arrest und einstweilige Verfügungen bis zum Streitwert in Höhe von 5.000 EUR
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bis zum Streitwert in Höhe von 5.000 EUR
- Wohnungseigentumssachen
Schlichtungsverfahren
Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten ist die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.
Für die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahren sind zuständig:
1. jeder Notar
2. Rechtsanwälte, die von der Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen sind
Erreichbarkeit
2. Etage / Zimmer 47
Amtsgericht Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel (Hausanschrift)
Telefon: 09232 / 885-230 oder -231
Telefax: 09232 / 885-160
E-Mail: zivilabteilung@ag-wun.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Informationen und Broschüren zum Herunterladen
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