Wohnungseigentumsverfahren
Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet im Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit unter anderem:
- auf Antrag eines Wohnungseigentümers über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander;
- auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums;
- auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder Dritten über die Bestellung eines Verwalters;
- auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer.
Erreichbarkeit
II. Stock Zimmer 47
Amtsgericht Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel
Telefon: 09232 / 885-230 oder- 231
Telefax: 09232 / 885-160
E-Mail: zivilabteilung@ag-wun.bayern.de
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Sprechzeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.