Nachlassverfahren
Aufgaben
Das Nachlassgericht ist örtlich zuständig, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seinen/ihren letzten Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Wunsiedel hatte.
Das Nachlassgericht ist sachlich zuständig für:
- die Feststellung der Erben
- Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn ihm bekannt ist, dass zum Nachlass ein Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
- die Erteilung von Erbscheinen
- Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig.
- Sicherungsmaßnahmen (z. B. Anordnung einer Nachlasspflegschaft)
- Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger, meist ein Rechtsanwalt, verwaltet den Nachlass für die unbekannten Erben. Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass.
- die Entgegennahme und Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen
- Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen. Sie beginnt mit Kenntnis vom Anfall und dem Grunde der Berufung. Bei Berufung durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) beginnt die Frist nicht vor der Eröffnung der Verfügung durch das Gericht.
- die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
- Um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden, kann dieses beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden. Für die Verwahrung wird eine einmalige Gebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Vermögenswert richtet. Notarielle Testamente sowie Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben
Für die Auseinandersetzung des Nachlasses und die Erledigung von Pflichtteilsansprüchen ist das Nachlassgericht nicht zuständig.
Wer ein Testament im Besitz hat ist verpflichtet, dieses unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern, nachdem er vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel
2. Etage / Zimmer 43 bzw. 47
Telefon: 09232 / 885 - s.u.
Telefondurchwahlen (Anfangsbuchstabe des Familiennamens d. Verstorbenen):
A - D, G, U, W, X, Y = 220
E, F, H, I, J = 247
K - O = 216
P, Q, R, S, T, V, Z = 184
Telefax: 09232 / 885 - 221
E-Mail: nachlassgericht@ag-wun.bayern.de
Hinweis: Aufgrund hohen Anruferaufkommens ist die Nachlassabteilung telefonisch teilweise schwer erreichbar. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an o. g. E-Mail-Adresse. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.Sprechzeiten:
Montag - Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Eine fernmündlche Auskunftserteilung ist nur im Einzelfall möglich.