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Amtsgericht Wunsiedel

Amtsgericht Wunsiedel

Zwangsvollstreckung

Bei der Zwangsvollstreckung geht es um die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs.

Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel (auch "Vollstreckungstitel" genannt) als urkundlicher Nachweis des Anspruchs.
Beispiele für Vollstreckungstitel sind u.a. gerichtliche Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, möglich sind aber auch notarielle Urkunden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Der titulierte Anspruch kann u.a. darin bestehen, dass ein Geldbetrag gefordert werden kann, eine bestimmte Sache herauszugeben ist oder eine bestimmte Handlung ausgeführt werden muss.

Verfahrensziel der Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung des Anspruchs.
Die Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen durchgeführt durch Gerichtsvollzieher und durch das Amtsgericht, das dann "Vollstreckungsgericht" genannt wird.

Aufträge für Gerichtsvollzieher (Sachpfändung, Abnahme der Vermögensauskunft, Räumung, etc.) senden Sie bitte zusammen mit dem Vollstreckungstitel (Original!) an das Amtsgericht Wunsiedel - Gerichtsvollzieherverteilerstelle - Kemnather Straße 33, 95632 Wunsiedel.

Die Zuständigkeit der einzelnen Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners.
Welcher Gerichtsvollzieher im Einzelfall zuständig ist können Sie unter Telefon-Nr.: 09232/885-0 erfragen oder unter dem Verfahren "Gerichtsvollzieher" sehen.

Bitte beachten Sie, dass für Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- sowie für Insolvenzverfahren ausschließlich das Amtsgericht Hof zuständig ist. Derartige Verfahren werden nicht vom Amtsgericht Wunsiedel bearbeitet.
Weiterhin ist das Amtsgericht Hof als "zentrales Vollstreckungsgericht" in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.

Erreichbarkeit

1. Etage / Zimmer 33
Amtsgericht Wunsiedel
Kemnather Str. 33
95632 Wunsiedel

Telefon: 09232 / 885-180 oder -181
Telefax: 09232 / 885-244
E-Mail: vollstreckungsgericht@ag-wun.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Broschüren zum Herunterladen:

Verfahrensübersicht