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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Behördeninformationen

Das Bayerische Oberste Landesgericht gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist in den gesetzlich geregelten Fällen das oberste Gericht im Freistaat Bayern. Seine Zuständigkeiten liegen im Zivilrecht, Vergaberecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Berufsrecht. Diese Aufgaben werden am Stammsitz in München und an den Außensenaten in Bamberg und Nürnberg wahrgenommen.

Das Gericht ist durch Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBl. S. 545) zum 15. September 2018 wieder errichtet worden.

Im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht das Bayerische Oberste Landesgericht zum Teil neben dem Bundesgerichtshof, zum Teil nimmt es einheitlich Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr.