Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr zum Bayerischen Obersten Landesgericht ist nur in Verfahren nach der Zivilprozessordnung sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zugelassen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=3571360688420.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/.