Kontakt
Telefon: 089 / 5597-4501
Telefax: 09621 / 96241-0392
E-Mail: poststelle@gensta-m.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Anschriften:
Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München (Hausanschrift)
80097 München (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Der Haupteingang im Innenhof - Karlstraße 66 - ist für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer geeignet. Aufzüge sind auf allen Stockwerken vorhanden.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
- mittels De-Mail,
- und über ein Formular zu Einreichung elektronischer Dokumente
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
De-Mailadresse der Generalstaatsanwaltschaft: gensta-muenchen@egvp.de-mail.de
Für die Nutzung von De-Mail benötigen Sie eine eigene De-Mail-Adresse (nicht zu verwechseln mit einer E-Mail-Adresse). Dazu müssen Sie sich zunächst bei einem De-Mail-Anbieter registrieren und identifizieren lassen.
Um zum Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente zu gelangen klicken Sie hier
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ und https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/ abrufbar.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.