Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)
Die Bayerische
Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) versteht
sich als Kompetenzzentrum der bayerischen Justiz im Bereich des Staatsschutzes.
Sie wurde zum 1. Januar 2017 als neue Abteilung bei der
Generalstaatsanwaltschaft München gegründet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich
auf ganz Bayern. Ziel ist die konsequente und effektive Verfolgung
von Straftaten mit extremistischen und terroristischen Bezügen und von
Hasskriminalität.
Frau Leitende
Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann leitet die ZET. Die Abteilung besteht
derzeit aus sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten, zwei
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Gruppenleitern, fünf Staatsanwältinnen
und einem wissenschaftlichen Referenten.
Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, und der Hate-Speech-Beauftragter, Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck, sind Teil der ZET.
Zuständigkeit und Aufgaben der ZET:
Die Zuständigkeit der ZET umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
- Bearbeitung von besonders herausgehobenen Ermittlungsverfahren im Bereich des Extremismus, Terrorismus, der Hasskriminalität sowie politisch motivierter Straftaten.
- Verfahren im Bereich Staatsschutz, die vom Generalbundesanwalt gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden.
- Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung).
- Verfahren wegen Staatsschutzdelikten gem. § 74a Abs. 1 GVG, denen eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt, soweit diesen eine besondere Bedeutung zukommt.
- Verfahren der politisch motivierten Kriminalität sowie der Hasskriminalität (auch aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, bei Verstößen gegen das SprengG, das Waffengesetz, das Chemikaliengesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen), soweit der Tat eine besondere Bedeutung zukommt.
- Verfahren wegen Geldwäsche zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung.
- Dienstaufsicht für Verfahren wegen politisch motivierter und extremistischer Straftaten im Bezirk sowie wegen Verstößen gegen das WaffG, KrWaffKG und SprengG.
Die ZET wirkt bei regionalen und überregionalen Fortbildungsmaßnahmen der Justiz mit und unterstützt so die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der extremistischen und terroristischen Straftaten sowie im Bereich der Hasskriminalität.