Pressemitteilung 7 vom 17.06.2019
Besuch des Generalstaatsanwalts in München und der Staatsanwaltschaft Kempten bei dem Rechtsberater des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Potsdam
Am 12. und 13. Juni 2019 besuchte der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle zusammen mit der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Kempten, Petra Strohbach, den Rechtsberater des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Geltow/Potsdam.
Gegenstand der Gespräche waren dabei unter anderem die derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr (insbesondere in Mali) und die damit zusammenhängenden rechtlichen und tatsächlichen Probleme bei der Verfolgung von Straftaten von Bundeswehrangehörigen im Ausland.
Hintergrund für den Besuch ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Kempten gemäß § 11a der Strafprozessordnung für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen begangen werden. Für eine wirksame Verfolgung derartiger Straftaten mit einem Tatort im Ausland ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beteiligten Dienststellen der Bundeswehr (wie z.B. Feldjäger) und der Staatsanwaltschaft Kempten unabdingbar.