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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 8 vom 01.08.2019

Ein Anruf genügt!

Erklärung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Generalstaatsanwaltschaften Trient und München sowie den Staatsanwaltschaften Trient, Bozen und Traunstein unterzeichnet

Im Rahmen einer Reise nach Norditalien unter der Leitung des Münchner Generalstaatsanwalts Reinhard Röttle und dem Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein Prof. Dr. Ludwig Kroiß unterzeichneten die Leiter der Generalstaatsanwaltschaften München und Trient sowie der Staatsanwaltschaften Traunstein, Bozen und Trient eine gemeinsame Vereinbarung über einen vereinfachten Informationsaustausch der genannten Staatsanwaltschaften im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel dieser Vereinbarung ist es, Straftaten entlang der sog. Brennerroute noch effektiver und schneller bekämpfen zu können und die bereits bestehende hervorragende Zusammenarbeit nochmals zu intensivieren.

Bezüglich weiterer Informationen wird auf die Pressemitteilung Nr. 2 der Staatsanwaltschaften Traunstein vom 31.07.2019 verwiesen.


Dr. Ruhland
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München

Bekämpfung Der Grenzüberschreitenden Kriminalität