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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 10 vom 21.07.2020

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Bayernweite Durchsuchungen im Rahmen der Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass"

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München – Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus und des Bayerischen Landeskriminalamts

München – Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München hat am heutigen Dienstag unter Koordinierung durch das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) und der dortigen Task Force "Rechte Gewalt/Hasskriminalität" Durchsuchungen in 19 Objekten gegen 17 Beschuldigte in Bayern durchgeführt, die im Verdacht stehen, in einem sozialen Netzwerk strafrechtlich relevante Hasskommentare verbreitet zu haben.

Hintergrund dieser bayernweiten Aktion sind Ermittlungen der ZET nach einer Demonstration von Bewohnern des Ankerzentrums in Schweinfurt am 13. Februar 2020. Auf dem Facebookaccount eines lokalen Radiosenders wurde dieser Protestmarsch unter dem Titel "+++Die Bewohner des Ankerzentrums demonstrieren gerade in der Schweinfurter Innenstadt+++" live gestreamt. 

In der Folge kam es zu zahlreichen Hasskommentaren, welche von dem betroffenen Radiosender im Rahmen der Initiative „Justiz und Medien - konsequent gegen Hass“ direkt an die Staatsanwaltschaft gemeldet wurden.  In aktuell 17 Ermittlungsverfahren wird nunmehr gegen Beschuldigte in Bayern wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Immer mehr Medienhäuser sehen sich mit der Veröffentlichung von Hasskommentaren auf den von ihnen betriebenen Plattformen konfrontiert. Hate Speech nur zu löschen, kann hier nicht die Lösung sein. Eine nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung dagegen schon. Seit Oktober 2019 können teilnehmende Medienunternehmen deshalb in diesen Fällen leichter Strafanzeige erstatten. Statt wie bisher schriftlich und unter Beifügung von Datenträgern oder Ausdrucken können die Betroffenen Hasspostings nunmehr im Wege eines eigens für das Projekt geschaffenen Online-Meldeverfahrens direkt an die Generalstaatsanwaltschaft München übermitteln.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Demonstration in Schweinfurt und die heutige Durchsuchungsaktion zeigen eindrucksvoll, dass dieses Projekt ein wichtiger Schritt ist, um Hass im Netz erfolgreich zu bekämpfen.

Die heute umgesetzten Maßnahmen in Bayern teilen sich wie folgt auf:

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Der von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) geführte Ermittlungskomplex richtet sich gegen vierzehn Männer und drei Frauen im Alter von 21 bis 69 Jahre aus München und den Landkreisen Aichach-Friedberg, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Altötting, Bad Kissingen, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Schweinfurt, Kitzingen, Forchheim, Haßberge und Ostallgäu. Gegen sie besteht der Verdacht der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Gegen die Beschuldigten wurden Durchsuchungsbeschlüsse erlassen, die heute  vollzogen wurden.

Für Rückfragen zu den Ermittlungsverfahren steht Ihnen die Generalstaatsanwaltschaft München unter der Telefonnummer 089/5597-5498 gerne zur Verfügung.


München, 21.07.2020



Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderem folgende Aufgaben:

• Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,

• Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91,109h StGB) z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie

• Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder    terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.

Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten.

Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der ZET zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Gleichzeitig wurden bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, deren Arbeit vom Hate-Speech-Beauftragten koordiniert und unterstützt wird. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin. 

Seit 01.06.2020 ist auch die Initiative „Justiz und Medien - konsequent gegen Hass“ bei der ZET angesiedelt.