Pressemitteilung 10 vom 01.12.2022
Gemeinsames Lagebild 2021 der Generalstaatsanwaltschaft München und des Bayerischen Landeskriminalamtes
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München – Die Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität in Bayern ist und bleibt ein Schwerpunkt der Aufgabenbewältigung der Sicherheitsbehörden.
Gerade weil Organisierte Kriminalität im Verborgenen arbeitet
und weder die Aufmerksamkeit des Staates, der Medien noch der Öffentlichkeit auf
sich ziehen will, sind erhebliche Anstrengungen aller Spezialisten bei der Justiz,
den Polizeipräsidien und dem Bayerischen Landeskriminalamt erforderlich, um
entsprechende Strukturen zu erkennen und zielgerichtet Straftaten zu
verfolgen.
Im Jahr 2021 wurden in Bayern 83 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 773Tatverdächtigen
verzeichnet.
„Ziel der Verbrecherorganisationen ist die Gewinnerzielung. Ziel unserer
Ermittler ist es, dass sich Verbrechen nicht lohnen darf und delinquentes
Verhalten konsequent verfolgt wird“, sagt Harald Pickert, Präsident des
Bayerischen Landeskriminalamtes.
Know-How bei den Staatsanwaltschaften, so Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt
in München. "Dazu wurden in den letzten Jahren organisatorische Maßnahmen
bei der Justiz ergriffen, um einerseits mit der Zentralen Koordinierungsstelle
für Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV-BY) für eine konsequente Einziehung von Verbrechensgewinnen
zu sorgen. Andererseits wurden zur effektiven Bekämpfung der verschiedenen
Erscheinungsformen der OK durch Spezialstaatsanwälte das sog. Traunsteiner
Modell umgesetzt sowie die Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
(ZKG) und der Zentralstelle Cybercrime (ZCB) gegründet."
Auch im Jahr 2021 gelang es in Bayern, erhebliche Erfolge in diesem Bereich zu
erzielen. In 79 der insgesamt 83 Ermittlungsverfahren (95%) wurden
Finanzermittlungen durchgeführt. Der Freistaat nimmt auch in diesem Jahr bei
der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bundesvergleich wieder eine
Spitzenposition ein. Hierbei konnten Vermögenswerte in Höhe von rund 25,5 Mio.
Euro gesichert werden. Schwerpunkte waren dabei Kriminalität im Zusammenhang
mit dem Wirtschaftsleben (zum Beispiel Callcenterbetrug), Rauschgifthandel,
Schleusungs- und Eigentumskriminalität.
Dabei gilt es immer wieder, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Dazu
gehört beispielsweise kryptierte Täterkommunikation zu entschlüsseln und zu
überwachen. Dies fordert nicht nur personelle Ressourcen, sondern auch
materielle und rechtliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine
Vorratsdatenspeicherung im Rahmen des vom EuGH aufgezeigten
Gestaltungsspielraums.
Nicht zuletzt ist eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit aller
OK-Dienststellen mit entsprechender ermittlungsunterstützender Analyse
unerlässlich, um Organisierte Kriminalität einzugrenzen.
Das Lagebild kann über die Homepage der Bayerischen Polizei heruntergeladen
werden.
München, 01.12.2022