Pressemitteilung 13 vom 04.08.2023
Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle und Staatsanwältinnen der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) besuchen vom 10. bis 14. Juli 2023 Bosnien und Herzegowina zu Gesprächen mit dem dortigen Generalstaatsanwalt und zur Durchführung von Workshops zum Thema „Hate-Speech“ mit bosnischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Der Besuch in Sarajevo vom 10. bis 14. Juli 2023 erfolgte auf Initiative des Hohen Repräsentanten der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt.
Der gemeinsame Austausch mit dem dortigen Generalstaatsanwalt und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft für Bosnien und Herzegowina diente insbesondere auch dem Training und Informationsaustausch bei der Verfolgung des Straftatbestandes der Billigung, Leugnung und Verharmlosung eines Völkermordes.
Auf Grundlage des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wurden sowohl in der Bundesrepublik mit § 130 Abs. 5 StGB als auch in Bosnien und Herzegowina mit Art. 145a CPC BiH nahezu identische Vorschriften zur Verfolgung derartiger Straftaten eingeführt.
Die Generalstaatsanwaltschaft München verfügt in Bezug auf die vergleichbare Strafvorschrift der Holocaustleugnung gemäß § 130 Abs. 3 StGB bereits über große Erfahrung in einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren. In mehreren Workshops stellten die Leiterin der Bayerische Zentralstelle für Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), Leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann, und eine weitere Staatsanwältin aus dem Hate-Speech-Team der ZET den Teilnehmern, bestehend aus rund 10 Staatsanwälten und Staatsanwältinnen und Assistenten aus dem Büro des Generalstaatsanwalt in Bosnien und Herzegowina, die Organisation und Strukturen der Strafverfolgung in der Bundesrepublik sowie der ZET vor und gingen auf das bayerische Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hate-Speech ein.
Bezüglich des Straftatbestands der Leugnung, Verharmlosung und Billigung eines Völkermordes wurden zudem ausführlich Fragen der Themenbereiche Täterermittlung, Einlassungsverhalten der Beschuldigten und beweiskräftige Überführung der Täter sowie die Bedeutung der Meinungsfreiheit in diesem Kontext besprochen.
Der Straftatbestand der Leugnung, Verharmlosung und Billigung eines Völkermordes spielt in Bosnien und Herzegowina wegen der Kriegsverbrechen eine Rolle, die im Jahr 1995 im Gebiet um die Stadt Srebrenica an der dort lebenden bosnischen Bevölkerung verübt wurden. Generalstaatsanwalt Röttle begleitete während seines Besuchs in Bosnien und Herzegowina den Hohen Repräsentanten Schmidt zu der diesjährigen Gedenkveranstaltung in Srebrenica und legte an der Gedenkstätte zusammen mit Frau Tilmann Blumen nieder.
gez. Murer
Oberstaatsanwalt – Stv. Pressesprecher
Generalstaatsanwaltschaft München