Pressemitteilung 16 vom 14.09.2023
Antisemitische Straftaten in Bayern und Österreich Workshop bayerischer und österreichischer Strafermittler in Wien
„Bei der
Verfolgung antisemitischer Straftaten voneinander lernen“ - unter diesem Motto
steht das Treffen von Vertretern bayerischer und österreichischer
Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, das am 14. und 15.09.2023 in Wien
stattfindet.
Der Antisemitismuskoordinator
der österreichischen Bundesregierung, Dr. Antonio Martino, lud zu dem
zweitägigen Austausch ein, um die effektive Verfolgung judenfeindlicher
Straftaten zu diskutieren.
Es ist das zweite Treffen dieser Art. Erstmals im September 2022 veranstaltete der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, einen Workshop mit Vertretern österreichischer Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Teilnehmer des diesjährigen Workshops sind neben dem Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz weitere bayerische Staatsanwälte und Polizeibeamte, sowie auch Mitarbeiter des bayerischen Justizministeriums und des Verfassungsschutzes.
Österreich
war eines der ersten Länder Europas, das eine Strategie gegen Antisemitismus
beschloss. Im Rahmen des Workshops stellen die Vertreter der österreichischen
und bayerischen Sicherheitsbehörden das aktuelle Lagebild zu antisemitischen
Straftaten und Straftätern vor. Zudem werden der Antisemitismuskoordinator der
österreichischen Bundesregierung und ein Vertreter des österreichischen
Bundesministeriums für Inneres einen Überblick über die dortigen Strategien zur
Bekämpfung von Antisemitismus geben.
Zentrales
Thema der Arbeitstagung sind auch die Grenzen der Meinungsfreiheit bei
antisemitischen Äußerungen – eine rechtliche Fragestellung, die in beiden
Ländern die Gerichte und Staatsanwaltschaften eingehend beschäftigt.
Der Workshop
bietet einen Rahmen für einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, der für eine effiziente Bekämpfung antisemitischer Straftaten von
besonderer Bedeutung ist.
Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, hebt hervor: „Der Ausbau der grenzüberschreitenden Kooperation und der internationale Austausch sind mir sehr wichtig. Das gilt ganz besonders bei der Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten.“
Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, zu diesem Workshop: „Judenfeindliche Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Wir wollen in den kommenden Jahren auch weitere europäische Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften für unseren Austausch gewinnen.“
gez.
Weinzierl
Oberstaatsanwalt
Stellvertretender
Pressesprecher
der
Generalstaatsanwaltschaft München