Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV)
Zum 1. Oktober 2022 wurden die
Tätigkeitsbereiche der seit dem 9. Oktober 2018 bei der
Generalstaatsanwaltschaft München bestehenden Zentralen Koordinierungsstelle
für Vermögensabschöpfung in Bayern (ZKV BY) ausgeweitet. Gleichzeitig erfolgte
die Umbenennung in Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV).
Durch das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung wurde der Anwendungsbereich der Einziehung von Einnahmen aus Straftaten sowie die
Möglichkeiten der Entschädigung von Tatopfern noch im
Strafvollstreckungsverfahren erheblich
erweitert. Die Zentral- und Koordinierungsstelle
Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV) unterstützt die bayerischen Gerichte und
Staatsanwaltschaften bei der konsequenten Einziehung von inkriminierten
Vermögenswerten als das zentrale Instrument zur effektiven Bekämpfung von organisierter
Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität und Wirtschaftskriminalität sowie
zur Eindämmung der Finanzierung von terroristischen Tätern und Vereinigungen.
Hierzu obliegen der ZKV insbesondere
- koordinierende Aufgaben einer Ansprechstelle für verfahrensübergreifende Fragestellungen,
- Unterstützung der Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie
- die Beratung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in komplexen verfahrensbezogenen Einzelfragen.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wurde der Tätigkeitsbereich der ZKV um folgende operativen Tätigkeiten ausgeweitet:
- Durchführung selbständiger Einziehungsverfahren gemäß § 76a Abs. 1 bis 4 StGB in Bayern, soweit der Einziehungsbetrag 3.000 EUR übersteigt.
- Vollstreckung ausländischer rechtskräftiger Einziehungsentscheidungen nach der VO 2018/1805/EU in Bayern.
- Amtshilfe für den Delegierten Europäischen Staatsanwalt nach § 9 S. 2 EUStAG.