Rechtsprechung
Rechtskräftige Entscheidung zur Hamas-Parole „From the river to the sea“
Das Amtsgericht Sonthofen hat einen Angeklagten mit Strafbefehl von Ende Mai 2024 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 2700 € (70 Tagessätze a 30 Euro) verhängt. Der Angeklagte hatte auf der Nachrichten-Plattform X die Parole „from the river to the sea Palestine will be free„ verwendet. Seit Ende Juli 2024 ist die Entscheidung rechtskräftig. Die bayerischen Staatsanwaltschaften verfolgen den Gebrauch dieser Parole als Straftat. Das Gericht hat diese Linie voll bestätigt.
Aufstachelung zum Hass gegen Juden - Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen einen muslimischen Prediger in Weiden rechtskräftig
Der von der Generalstaatsanwaltschaft München beantragte Strafbefehl gegen einen 37-jährigen Prediger des Islamischen Zentrums Weiden e. V. wegen Volksverhetzung wurde vom Amtsgericht Weiden erlassen und ist seit 13.12.2024 rechtskräftig. Das Amtsgericht verhängte gegen den nicht vorbestraften Angeklagten die von der Generalstaatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafe von 7 Monaten und setzte diese zur Bewährung aus. Zunächst hatte die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Nach einem umfassenden Geständnis des Angeklagten gegenüber dem Amtsgericht, erließ es auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft den Strafbefehl.
Laut dem rechtskräftigen Strafbefehl rief der syrisch-stämmige Deutsche kurz nach dem Angriff der terroristischen Vereinigung Hamas auf Israel am 7.10.2023 im Rahmen einer Predigt in der Weidener Moschee vor etwa 50 Gläubigen zur Tötung von Juden auf. Bei Verlesung der Fürbitten wünschte der Angeklagte zunächst den Palästinensern im Krieg zwischen der Terrorgruppe Hamas und Israel den Sieg und rief danach mehrfach Gott an, Juden zu töten. Dadurch stachelte der Angeklagte jedenfalls zum Hass gegen Juden auf und trug zu einem feindseligen Klima gegen jüdische Menschen bei, das Angriffe gegen sie begünstigt.